Notarkosten für Maik Kraus & Hakan Cete
Notare und Rechtsanwälte spezialisiert auf Kryptogeschäfte, Finanzrecht und Blockchain-Technologie
Die Notarkosten für die Dienstleistungen von Maik Kraus und Hakan Cete sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Als Notare sind sie gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Sie dürfen weder Nachlässe gewähren noch bei höherem Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren berechnen. Die entstehenden Gebühren sind daher bei jedem Notar gleich und regelmäßig geprüft, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß berechnet werden.
In der Regel fallen keine zusätzlichen Gebühren an, wenn Mandanten vor einer Beurkundung ausführlich beraten oder Entwürfe erstellen lassen. Diese Kosten sind in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad. Eine Ausnahme gilt nur bei isolierter Beratung, bei der eine Rahmengebühr erhoben wird, die je nach Aufwand und Komplexität festgelegt wird.
Weitere Informationen zu den Notarkosten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer: https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php
Berechnungsbeispiele für häufig genutzte notarielle Tätigkeiten
Im Folgenden finden Sie Beispiele für typische notarielle Tätigkeiten im Bereich Kryptogeschäfte, Finanzrecht und Blockchain-Technologie, basierend auf den geltenden Gebührensätzen (Stand Mai 2020). Die genauen Kosten können je nach Einzelfall variieren, insbesondere wenn zusätzliche Punkte in einer Urkunde geregelt werden oder spezifische Dokumentenpauschalen anfallen.
1. Beurkundung eines Vertrags für digitale Assets (z. B. Kryptowährungen, Token-Generierung)
Ein Mandant beauftragt Maik Kraus oder Hakan Cete mit der Beurkundung eines Vertrags über den Verkauf oder die Verwaltung von digitalen Assets im Wert von 500.000,00 €. Der Notar erstellt den Vertrag, überwacht die Transaktion und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen (z. B. Anti-Geldwäsche-Vorschriften) eingehalten werden:
KV 21100 Beurkundungsverfahren (§ 97, Geschäftswert: 500.000,00 €)
2.000,00 €KV 22110 Vollzugsgebühr (§ 112, Geschäftswert: 500.000,00 €)
562,50 €KV 22200 Betreuungsgebühr (§ 113, Geschäftswert: 500.000,00 €)
562,50 €KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w, 50 Seiten)
7,50 €KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
25,00 €KV 32015 Honorarauslagen (z. B. Einholung von BaFin-Dokumenten)
15,00 €
Zwischensumme netto
3.172,50 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
602,78 €
Gesamtbetrag
3.775,28 €
2. Gründung einer Blockchain-Start-up-GmbH
Zwei Gründer beauftragen Maik Kraus oder Hakan Cete mit der Gründung einer GmbH, die sich auf Blockchain-Lösungen spezialisiert, mit einem Stammkapital von 50.000,00 €. Der Notar erstellt die Gründungsurkunde, den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, entwirft die Handelsregisteranmeldung und überwacht die Einzahlung des Stammkapitals:
KV 21100 Beurkundungsverfahren (Gründung)
(§§ 97, 108, 105, Geschäftswert: 100.000,00 € – 50.000 € für die Gründung, 50.000 € für den Bestellungsbeschluss des Geschäftsführers)
576,00 €KV 22110 Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste)
(§ 112, Geschäftswert: 100.000,00 €)
144,00 €KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w, 80 Seiten)
12,00 €KV 32002 Dokumentenpauschale (Datei, 20 Seiten)
10,00 €KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale
20,00 €
Zwischensumme netto
762,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
144,78 €
Gesamtbetrag
906,78 €
3. Beratung und Beurkundung eines Smart-Contract-Vertrags
Ein Mandant beauftragt Maik Kraus oder Hakan Cete mit der rechtlichen Prüfung und Beurkundung eines Smart-Contract-Vertrags für eine Kryptowährungsplattform im Wert von 300.000,00 €. Der Notar erstellt den Vertrag, prüft die rechtliche Konformität mit Blockchain-Regularien und überwacht die Implementierung:
KV 21100 Beurkundungsverfahren (§ 97, Geschäftswert: 300.000,00 €)
1.350,00 €KV 22110 Vollzugsgebühr (§ 112, Geschäftswert: 300.000,00 €)
337,50 €KV 22200 Betreuungsgebühr (§ 113, Geschäftswert: 300.000,00 €)
337,50 €KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w, 40 Seiten)
6,00 €KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
25,00 €KV 32015 Honorarauslagen (z. B. Beratung zu BaFin-Anforderungen)
10,00 €
Zwischensumme netto
2.066,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
392,54 €
Gesamtbetrag
2.458,54 €
4. Isolierte Beratung zu Kryptorecht (ohne Beurkundung)
Falls ein Mandant eine isolierte Beratung zu rechtlichen Fragen rund um Kryptowährungen, Token-Generierungen oder Blockchain-Regularien benötigt, wird eine Rahmengebühr erhoben. Diese wird nach billigem Ermessen des Notars festgelegt, abhängig vom Vermögen des Mandanten, dem Umfang der Beratung und dem Schwierigkeitsgrad. Bei einem Vermögen von 1.000.000,00 € und einer Beratungsdauer von 5 Stunden könnten folgende Kosten anfallen:
KV 21200 Beurkundungsverfahren (§ 98, Geschäftswert: 500.000,00 € – max. 50 % des Vermögens)
1.500,00 €KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w, 10 Seiten)
1,50 €KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale
20,00 €
Zwischensumme netto
1.521,50 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
289,09 €
Gesamtbetrag
1.810,59 €
Hinweise
Die oben genannten Beispiele basieren auf den gesetzlichen Vorgaben und können je nach Einzelfall variieren, z. B. durch zusätzliche Dokumente, spezifische regulatorische Anforderungen (z. B. BaFin) oder komplexere Vertragsstrukturen.
Für spezifische Anfragen oder detaillierte Kostenvoranschläge stehen Maik Kraus und Hakan Cete gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Kanzlei Kraus & Cete in Frankfurt am Main für eine unverbindliche Beratung.
Diese Seite orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und den Beispielen, die du bereitgestellt hast, und passt sie an die Spezialisierung der Anwälte auf Kryptogeschäfte, Finanzrecht und Blockchain-Technologie an. Falls du spezifische Anpassungen, zusätzliche Beispiele oder Änderungen wünschst, lass es mich wissen!