Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Welche Leistungen bietet die Kanzlei von Maik Kraus an?
Unsere Kanzlei ist auf das moderne Finanzrecht spezialisiert – insbesondere auf rechtliche Fragestellungen rund um Kryptowährungen, Tokenisierung, Blockchain-Projekte und digitale Vermögenswerte. Zusätzlich bieten wir notarielle Dienstleistungen im klassischen Sinne.
2. Wen beraten Sie? Nur Privatpersonen oder auch Unternehmen?
Wir beraten sowohl Privatpersonen, Start-ups als auch etablierte Unternehmen, insbesondere solche, die in der Blockchain- und FinTech-Branche aktiv sind oder sein möchten.
3. Was unterscheidet Ihre Kanzlei von klassischen Notariaten?
Neben klassisch-notariellen Tätigkeiten wie Beurkundungen und Beglaubigungen liegt unser Schwerpunkt auf innovativen Rechtsgebieten, vor allem im Bereich digitaler Assets und der rechtssicheren Strukturierung von Krypto-Projekten. Wir kombinieren juristische Exzellenz mit technologischem Verständnis.
4. Ich plane ein Blockchain-Projekt – wie können Sie helfen?
Wir unterstützen Sie ganzheitlich: von der rechtlichen Konzeption und Strukturierung, über Token-Klassifizierungen (z. B. Utility Token vs. Security Token), bis hin zur Erstellung von rechtlich belastbaren Dokumenten und Verträgen. Zudem beraten wir zu MiCAR-Konformität und Regulatorik.
5. Sind auch internationale Mandate möglich?
Ja. Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit internationalen Krypto-Start-ups sowie grenzüberschreitenden Strukturierungsfragen. Dabei behalten wir sowohl deutsches als auch europäisches Recht im Blick.
6. Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?
Nach Übermittlung Ihrer Unterlagen prüfen wir diese und bereiten den Entwurf der Urkunde vor. Anschließend vereinbaren wir einen Termin zur Beurkundung, bei dem die Inhalte erläutert und unterzeichnet werden. Auf Wunsch können auch digitale Formate (z. B. Videobeglaubigung) geprüft werden.
7. Was kostet eine notarielle Leistung oder Beratung?
Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt (GNotKG). Für beratende Leistungen außerhalb der Notartätigkeit (z. B. Krypto-Projektstrukturierung) erstellen wir individuelle Angebote – transparent und fair.
8. Kann ich online einen Termin vereinbaren?
Ja – über unsere Website können Sie bequem Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail oder Telefon.
9. Bieten Sie auch Workshops oder Schulungen an?
Auf Anfrage bieten wir Workshops für Unternehmen und Gründerteams an – z. B. zu rechtlichen Grundlagen im Krypto-Bereich, Tokenisierung oder der Regulierung nach MiCAR.